Kfz-Sachverständige · Großraum Stuttgart

Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Wir erstellen Ihr Gutachten.

Freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Weinstadt für den Großraum Stuttgart — spezialisiert auf Haftpflichtschäden, von Pkw und Zweirad über Nutzfahrzeuge und Premiumfahrzeuge bis zu Wohnmobilen und Wohnwagen. Gründlich dokumentiert und neutral bewertet.

01 / Warum MS Automotive
01Freier SachverständigerKeine Bindung an Versicherer
02TerminvergabeNach Vereinbarung, zeitnah
03Vor OrtAuf Wunsch an Ihrer Adresse
04Großraum Stuttgartund Umland
02 / Leistungen

Haftpflichtschäden — Ihr Gutachten in besten Händen.

Spezialisiert auf Haftpflichtschäden — vom alltäglichen Pkw-Schaden bis zum anspruchsvollen Schadenbild, wo Genauigkeit und Belastbarkeit über Ihren Anspruch entscheiden.

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erstellte Gutachten
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Jahre Erfahrung
DESAG
Mitglied der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft
BSG
Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V.
03 / Warum ein freier Sachverständiger

Ihr Schaden, nicht der Spielraum der Versicherung.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zu wählen — unabhängig von der gegnerischen Versicherung. Ein freier Gutachter erfasst Ihren Schaden vollständig, nicht im Sinne des Kostenträgers. Bleiben Sie Herr des Restitutionsgeschehens!

01
Freie Wahl ist Ihr gutes RechtSie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren — die Wahl liegt bei Ihnen.
02
Unabhängig statt interessengebundenKeine Bindung an Versicherer. Ihr Schaden wird vollständig erfasst, nicht kleingerechnet.
03
Die Kosten trägt die GegenseiteBei klarer Haftungslage übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten.
04
Erfahrung mit anspruchsvollen SchadenbildernSorgfältig bei jedem Schaden — und besonders dort, wo Genauigkeit den größten Unterschied für Ihren Anspruch macht.
Mehr im Ratgeber: Wer zahlt den Gutachter? →
04 / Unabhängigkeit erkennen

Woran Sie einen freien Sachverständigen erkennen.

„Unabhängig" darf sich jedes Büro nennen — prüfen lässt es sich trotzdem. Vier Merkmale geben Ihnen vor der Beauftragung Orientierung.

01
Mitgliedschaft in BerufsverbändenAnerkannte Sachverständigen-Verbände stehen für geprüfte Aufnahmekriterien und laufende Qualifizierung. MS Automotive ist Mitglied der DESAG und im BSG e. V.
02
Nachweisbare Qualifikation und ZertifizierungenZertifizierungen und nachgewiesene Sachkunde zeigen, dass Arbeitsweise und Fachwissen extern überprüft wurden — fragen Sie ruhig nach.
03
Wirtschaftliche Distanz zu VersicherernEntscheidend ist, in wessen Auftrag ein Büro regelmäßig arbeitet. Auch bei großen Gutachterbüros lohnt ein genauer Blick: Wer viele Sachverständige dauerhaft auslasten muss, erreicht das in der Praxis mitunter über feste Vereinbarungen — auch mit Versicherern. Das ist legitim, kann aber wirtschaftliche Nähe zur Gegenseite bedeuten. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach, ob die Bewertung wirklich unabhängig erfolgt.
04
UnabhängigkeitserklärungEin freier Sachverständiger bestätigt seine Neutralität auf Nachfrage ausdrücklich — den Wortlaut einer solchen Erklärung finden Sie unten.
Unabhängigkeitserklärung — darauf haben Sie Anspruch

Lassen Sie sich die Unabhängigkeit des Sachverständigen bestätigen: dass er weder mit dem Auftraggeber noch mit der Gegenseite — insbesondere dem eintrittspflichtigen Versicherungsunternehmen — in wirtschaftlicher, vertraglicher oder persönlicher Abhängigkeit steht, und dass er dem Auftraggeber die unabhängige und neutrale Gutachtenerstattung zusichert.

Mehr im Ratgeber: Freie Gutachterwahl — bleiben Sie Herr des Restitutionsgeschehens →
05 / Nach dem Unfall

Die ersten Schritte am Unfallort.

01

Absichern

Warnblinker, Warnweste, Warndreieck und Erste Hilfe leisten. Eigene Sicherheit und die anderer geht vor.

02

Dokumentieren

Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen und Unfallstelle aus mehreren Perspektiven.

03

Daten austauschen

Am besten die Polizei rufen. Anderenfalls Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung der Beteiligten austauschen.

04

Gutachter wählen

Vor der Reparatur den eigenen Sachverständigen beauftragen — das sichert Ihren Anspruch.

Vollständige Checkliste: Unfall – was tun? →
06 / Schadensersatz einfordern

Vom Kontakt zum Geld, das Ihnen zusteht.

05

Kontakt

Sie schildern uns den Fall — am besten telefonisch.

06

Besichtigung

Termin nach Vereinbarung, auf Wunsch auch an Ihrer Adresse.

07

Gutachten

Vollständige, neutrale Dokumentation aller relevanten Schadenpositionen.

08

Regulierung

Mit dem Gutachten machen Sie Ihren Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend — selbst oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauens.

08 / Häufige Fragen

Antworten auf das, was nach einem Unfall zählt.

Zuerst Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Bei Verletzten sofort Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen. Unbedingt die Gegner- und Versicherungsdaten festhalten — am besten durch Hinzuziehen der Polizei (empfohlen) oder durch Austausch der Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten. Alles dokumentieren: Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen und Unfallstelle, dazu Zeugen notieren. Vor der Reparatur einen eigenen Sachverständigen einschalten — er sichert den Schaden neutral und vollständig.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Ein unabhängiger Gutachter erfasst den gesamten Schaden neutral, bevor repariert wird — inklusive Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall, die in der Werkstatt-Rechnung oft fehlen. Das sichert Ihren vollständigen Anspruch gegenüber der Versicherung.

Nach dem Gutachten wird der Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Versicherungen kürzen Ansprüche häufig. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt setzt berechtigte Forderungen durch; seine Kosten trägt bei klarer Haftungslage meist ebenfalls die Gegenseite. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier zusätzlich sinnvoll sein. Die Durchsetzung der Ansprüche übernimmt ein Anwalt; unser Beitrag ist das neutrale Gutachten als Grundlage. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein unfallbeschädigtes Fahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies — dieser Wertverlust ist die merkantile Wertminderung. Sie ist ein eigener Schadensposten und kann erstattungsfähig sein.

Ja. Bei (Mit-)Verschulden, unklarer Haftungslage oder reinen Bagatellschäden kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Ein Bagatellschaden ist ein sehr geringer Schaden (meist unter rund 750 €, etwa kleine Kratzer oder Schrammen) — hier übernimmt die Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens oft nicht. Umgekehrt kann ein Gutachten auch bei einem Bagatellschaden erforderlich sein — etwa nach Fahrerflucht oder wenn die Gegenseite den Schadenshergang bestreitet. Dann dient es der Beweissicherung; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, soweit die Haftung geklärt ist — bei Fahrerflucht also erst, wenn der Verursacher ermittelt wurde. Im Einzelfall klärt das eine rechtliche Prüfung.

09 / Einzugsgebiet

Vor Ort im Großraum Stuttgart.

Unser Büro sitzt in Weinstadt — zur Besichtigung kommen wir in den gesamten Großraum Stuttgart. Ein Überblick über die Regionen, in denen wir regelmäßig begutachten.

Ihr Ort ist nicht aufgeführt? Kontaktieren Sie uns trotzdem — telefonisch unter 0 71 51 / 20 66 688 oder per E-Mail. Wir prüfen, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

10 / Kontakt

Lassen Sie uns Ihren Fall besprechen.

Schildern Sie uns den Schadenfall — am besten telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns zeitnah mit dem weiteren Vorgehen.

☎
Telefon
0 71 51 / 20 66 688
✉
E-Mail
info@ms-automotive.de
⌖
Adresse
Abendrain 1, 71384 Weinstadt
◷
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–18 Uhr · Termine nach Vereinbarung