Schadensgutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, ist es Ihr gutes Recht, sich einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu suchen. Sie sind keineswegs dazu verpflichtet den Schaden von einem Sachverständigen der Versicherung des Unfallgegners beurteilen zu lassen. Um eine neutrale Bewertung Ihres Schadens zu bekommen, handeln Sie in Ihrem Interesse und beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Folgende Werte können wir für Sie ermitteln:
Reparaturkosten = die Kosten für den entstandenen Schaden am Fahrzeug /
Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich (130%-Regelung / Integritätsinteresse)
Wiederbeschaffungswert = der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen
Händler hätten zahlen müssen /Abrechnungsgrundlage im Totalschadenfall
Merkantile Wertminderung = der Betrag, der den Wertverlust eines Fahrzeuges nach einem Unfall beziffert
Restwert = der Betrag, den Sie für Ihr Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen können
Nutzungsausfallentschädigung = der Betrag, den Sie für die Zeit erhalten, in der Sie das Fahrzeug nicht nutzen können (Reparaturzeit) / Ermittlung abhängig von Fahrzeugtyp und -alter